Barrierefreiheitserklärung für https://www.augenzentrumruhr.de/
AUGENZENTRUM BERG verpflichtet sich, digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Nutzererfahrung für alle zu verbessern und die relevanten Standards zur Barrierefreiheit umzusetzen.
Konformitätsstatus
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen für Designer und Entwickler, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA.
AUGENZENTRUM BERG ist bestrebt, die Barrierefreiheit seiner Website und Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern – in dem Bewusstsein, dass es unsere gemeinsame moralische Verpflichtung ist, Menschen mit Behinderungen eine nahtlose, barrierefreie und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Wir haben das Ziel, alle Seiten und Inhalte auf https://www.augenzentrumruhr.de/ zugänglich zu machen. Dennoch kann es vorkommen, dass bestimmte Inhalte noch nicht vollständig den höchsten Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Dies kann daran liegen, dass die technisch geeignetste Lösung noch nicht eindeutig identifiziert werden konnte.
Diese Erklärung kann von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, um Verbesserungen oder Änderungen in unseren Barrierefreiheitsmaßnahmen widerzuspiegeln.
Feedback
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit der Website von AUGENZENTRUM BERG. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen:
E-Mail: herdecke@augenzentrum-berg.de
Wir bemühen uns, Rückmeldungen innerhalb von 3–5 Werktagen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.augenzentrumruhr.de/ benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de
Diese Erklärung wurde am 27.08.2025 erstellt.